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Was tun im Todesfall? Eine Checkliste

Folgende Fragen drängen sich auf:

  • Wen muss ich zuerst benachrichtigen?
  • Welche Formalitäten sind zu erfüllen?
  • Welche persönlichen Bestattungswünsche sind bekannt?
  • Wie soll die Abdankungsfeier gestaltet sein?
  • Wer hilft mir beim Erstellen der Todesanzeigen?
  • Wer unterstützt mich beim Aufsetzen des Lebenslaufes?
  • Welche Bestattungsart soll ich wählen?
  • Wer wird mir in diesen Tagen beistehen?

Die trauernden Angehörigen müssen sich plötzlich um Dinge kümmern, an die sie früher nur beiläufig gedacht haben.

Überlegen Sie sich in aller Ruhe, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Aufgaben Sie uns übertragen wollen.

Bitte zögern sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser ausgewiesenes Fachpersonal steht Ihnen 24 Stunden auch Samstag, Sonntag und an Feiertagen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen?

Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine erste Orientierungshilfe und soll Ihnen helfen, die nächsten Schritte zu bewältigen.

Wenn der Tod zu Hause eintritt:

Am besten den behandelnden Arzt (Hausarzt) benachrichtigen. Ist dieser abwesend, bitte den Notfallarzt oder Rettungsdienst (Notruf 144) verständigen oder die Polizei (Telefon: 041 728 41 41). Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt sein. Vorher kann nichts unternommen werden.

Bei Tod infolge Unfall, (Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Sportunfall), Suizid oder
Gewaltverbrechen (aussergewöhnlicher Todesfall):

muss die Polizei (Notruf 117) benachrichtigt werden. Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls einen Staatsanwalt und Amtsarzt auf.
Der Unfallhergang muss abgeklärt werden.

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim:

Die Spital-, Klinik-, bzw. Heimbehörden lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.

Die Gemeinde (Zivilstandsamt) ist zu benachrichtigen: 

Der Tod wird in der Regel durch nahe Verwandte auf dem Zivil-Standesamt oder dem Bestattungsamt des Wohnortes des Verstorbenen persönlich gemeldet werden, was innert 2 Tagen gemacht werden sollte und dann wird die Bestattung und Beisetzung geregelt.

Wird der Verstorbene nicht in der Wohngemeinde beigesetzt, muss dann noch mit dem Bestattungsamt des gewünschten Beisetzungsortes Kontakt aufgenommen werden.

Mitzubringen sind:

Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital, Familienbüchlein (für Verheiratete)

Für Personen aus dem Ausland:

Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, Eheschein. Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.

Kremationsbewilligung:

Stellt normalerweise immer die Wohngemeinde aus.

Was tun im Todesfall - Checkliste

Folgende Fragen sind zu klären:

Folgende Fragen sind mit dem Zivilstands- oder Bestattungsamt zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Art des Grabes (Familien-, Einzel-, Reihen-, oder Gemeinschaftsgrab)
  • Ort und Zeit der Abdankung
  • Ort und Zeit der Bestattung

Pfarramt

Persönliche Vorsprache nach telefonischer Voranmeldung. Wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des / der Verstorbenen mitbringen

Für die Trauerfeier

Organist, Kirchenchor, Gesangsverein, Instrumentalisten, Musikanlage, Titelauswahl Reservation und Organisation des Leidmahls (wie viele Personen werden erwartet?)

Weitere Benachrichtigungen

  • Nächste Angehörige (Adressliste vorhanden?)
  • Arbeitgeber
    AHV
  • Kranken- und Pensionskasse
  • Unfall- oder Lebensversicherung
  • Militär und Zivilschutz

Haben Sie noch Fragen, dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit dem Bestatter besprechen Sie folgende Punkte:

  • Auswahl eines Sarges (sofern nicht bereits am Telefon besprochen)
  • Auswahl einer Urne
  • Blumenschmuck für Aufbahrung, Sarg oder Urne
  • Kränze, Arrangements, Blumenherzen für die Beisetzung (Aufdruck auf Trauerschleife ...)
  • Dekoration Aufbahrung und/oder Abschied auf dem Friedhof oder in einer Kirche
  • Gestaltung, Druck und Versand von Leidzirkularen
  • Gestaltung und Aufgabe einer Todesanzeige (Tageszeitung, regionale Wochenzeitung)

Nach der Bestattung:

  • Danksagungen versenden nach ca. 3 – 4 Wochen
  • Leidbildherstellung mit Hinter-Druck benötigt ca. 7 Arbeitstage
  •  Zeitaufwand Grabpflege organisieren (Eigenpflege oder Engagement eines Friedhofsgärtners, evtl. Konto für Grabpflege eröffnen – Dauer 15 – 20 Jahre)
  • Grabstein, Grabzeichen, Symbol oder Erinnerungsobjekt auswählen. 
  • (Bei einer Erdbestattung kann das Grabmal frühestens nach 9 Monate bis 12 Monate gesetzt werden, ist in den Gemeinden verschieden)
Haben Sie noch Fragen?
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